Impressum /AGB /DSGVO
PG Beschichtungs GmbH
Bundesstrasse 63
6973 Höchst
Österreich
Tel.: +43 5578 – 73440
Fax: +43 5578 – 73440 4
e-Mail: team@palaoro.com
www.palaoro.com
www.palaoro.at
www.palaoro.ch
Geschäftsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verantwortlich ist die Palaoro GmbH / genannt Palaoro
Umsatzsteueridentifikationsnummer: UID ATU 45206003
Wichtiger Hinweis:
Die Inhalte externer Websites, die über Hyperlinks von dieser Website aus erreicht werden können oder die auf diese Seite verweisen, sind fremde Inhalte, auf die Palaoro keinen Einfluss hat und für die wir keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Alle Daten innerhalb der Palaoro - Domain sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden.
AGBs: Stand 20.11.2019
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maler Firma Palaoro, nachfolgend Palaoro genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen und sind gültig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Auftragserteilung enthält die stillschweigende Anerkennung der AGB. Palaoro behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Vorgenommene Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft.
2. Abschluss und Gültigkeit
Das Angebot wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung rechtskräftig. Der Umfang und die Ausführungen werden durch die Auftragsbestätigung bestimmt.
Bei Auftragsvergaben zwischen Unternehmern gilt die ÖNORM B 2110 als vereinbart.
Das Angebot von Palaoro ist auch ohne Auftragsbestätigung für die Abrechnung und Ausführung gültig
3. Preise
Bei den angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere
Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und
zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und
Spezifikationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstige Fehler, sowie
Preis- und Modelländerungen durch die Hersteller. Preisanpassungen bis
zu 10% rechtfertigen keine vorzeitige Vertragsauflösung. Bei vor Ort
Einsätzen wird die Fahrzeit wie Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten
wie Bestellungen und Abklärungen mit Providern sowie Kleinmaterialien, Maschineneinsatz
und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Die
Preise verstehen sich in EUR Währung.
Für die Rechnungslegung und Zahlung gilt die ÖNORM 2010 als vereinbart.
4. Lieferung und Leistungen
Leistungen und Leistung erfolgen in Österreich, Deutschland Schweiz und Lichtenstein . Der
Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes oder Leistung. Der Kunde ist für Behandlungen oder der Wartung verantwortlich.
Wir weißen darauf hin das alle Leistungen von Palaoro begutachtet werden und
ordnungsgemäß Gewartet werden müssen. Der Kunde hat auch eine gültige Versicherung
Bei Auftragsvergaben zwischen Unternehmern gilt die ÖNORM B 2110 als vereinbart.
5. Liefertermin und Versand
Die publizierten Leistungen richten sich nach dem aktuellen Informationsstand.
Terminüberschreitungen berechtigen nicht für Schadenersatz,
Preisminderung oder Vertragsrücktritt.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen gegen Rechnung sind, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Wird der Zahlungstermin
nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit
ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 5%. Die Zahlung
des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemäßen Bezahlung
der Leistungen. Für die Rechnungslegung und Zahlung gilt die ÖNORM 2010 als vereinbart.
7. Verrechnung
Forderungen und Gegenansprüche des Kunden dürfen nur bei schriftlicher
Zustimmung von Palaoro verrechnet werden.
Für die Rechnungslegung und Zahlung gilt die ÖNORM 2010 als vereinbart.
8. Ansätze von Wartungs-/ Unterhaltsverträgen
Palaoro ist berechtigt, diese Ansätze jeweils auf den Beginn eines neuen
Vertragsjahres an Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten,
Steuern, Abgaben und dergleichen anzupassen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich allfälliger
Mahnspesen und Verzugszinsen besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt
zugunsten von Palaoro. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis
zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts am Geschäftsdomizil / Wohnort.
10. Geheimhaltung
Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht
bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher
Bedingungen hinaus bestehen.
11. Garantie
Für Ausführung gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen
Herstellers. Sind bei einer Installation Bohrungen, Durchbrüche oder
Spitzarbeiten notwendig, so hat der Kunde dem Palaoro die notwendigen
aktuellen Pläne bzw. Informationen über zu übergeben.
Für Schäden oder Folgeschäden, welche infolge fehlenden
oder falschen Angaben entstehen, übernimmt Palaoro keine Haftung.
Bei unsachgemäßer Behandlung oder nicht eingehaltener Wartung entfällt jede Garantie oder Gewährleitung
12. Personaleinsatz
Palaoro setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen
entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein.
Der Kunde verpflichtet sich, keine aufgrund dieses Dienstverhältnisses
direkt oder indirekt tätigen Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei
Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines brutto
Halbjahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters fällig. Das Leisten der
Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. Diese Vereinbarung hat
Gültigkeit während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 2 Jahre über
dessen Auflösung hinaus.
13. Einsatzzeiten und Zuschläge
Die regulären Öffnungszeiten sind bei Palaoro wie folgt festgelegt:
- Werktags 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Bei Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, kommen außerhalb
der regulären Arbeitszeit folgende Zuschläge zur Anwendung:
Zuschlag von 50%:
- An Werktagen 18.00 - 22.00 und 06.00 - 08.00 Uhr
- an Samstagen 06.00 - 22.00 Uhr
Zuschlag von 100%:
- An Werktagen 22.00 – 06.00 Uhr
- An Samstagen 22.00 – 24.00 Uhr
- Sonn- und allgemeinen Feiertagen
Der Einsatz von technischen Geräten sowie sämtliche notwendigen
Fremdleistungen sind nicht in den Arbeitskosten enthalten und
werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialfahrzeugen, Servicewagen, Steigern
oder Transportern werden separat in Rechnung gestellt.
14. Urheberrechte
Palaoro verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen ohne Einverständnis des
Kunden weder Dritten zu übergeben, noch ihnen die Möglichkeit zu geben,
darin Einblick zu nehmen. Palaoro gibt dem Kunden bei der Vertragsauflösung dessen Daten und Unterlagen zurück.
15. Haftung
Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder außervertragliche
Haftung, insbesondere diejenige für so genannte Folgeschäden oder
indirekte Schäden, ist gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Der
Haftungsausschluss gilt nicht für absichtliche und grobfahrlässig zugefügte
Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf
die Höhe der Versicherungssumme beschränkt.
Ist im Gebäude Asbest in irgendwelcher Form vorhanden, ist es Aufgabe
des Auftraggebers, Palaoro darauf hinzuweisen. Mehrkosten für die fachgerechte
Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. Für Probleme, welche im
Zusammenhang mit Asbeststoffen entstehen, kann Palaoro nicht haftbar
gemacht werden.
16. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Vereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen, wird
dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig. Die nichtigen Klauseln werden
durch sinngemäße, konforme ersetzt.
17. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Gerichtsstand ist Bregenz
EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG:
VERTRAG, Vereinbarung über eine
Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO
Der Verantwortliche & Der Auftragsverarbeiter: Palaoro GmbH
PG Maler GmbH
PG Beschichtungs GmbH
Bundesstraße 63
6973 Höchst
(im Folgenden Auftraggeber) (im Folgenden Auftragnehmer)
GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Malerarbeiten jeglicher Art, Spachtelarbeiten, Brandschutz oder Böden
Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Alle notwendigen Daten zur
Ausübung der durchzuführenden Arbeiten (Kontaktdaten, Vertragsdaten,
Verrechnungsdaten)
Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden,
Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte
DAUER DER VEREINBARUNG:
Unbefristete Laufzeit
Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien
jederzeit gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse
ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu
verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des
Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den
Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu
verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des
Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der
Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur
Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen
Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die
Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten
Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim
Auftragnehmer aufrecht.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32
DSGVO ergriffen hat.
Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen,
damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel ll der
DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit,
Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb
der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber
alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den
Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn
irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält,
hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber
weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art
32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen
von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde,
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende
Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten
hat.
Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung
genannten Verpflichtungen notwendig sind.
Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle
Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten.
In dessen Auftrag zu vernichten.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der
Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen
Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.
4. ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG
Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.
5. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER
Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen.
Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-
Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen
kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen Im Sinne des Art
28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der
Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer
auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen
Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem
Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
6.PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Die gelieferten bzw. übermittelten Daten vom Auftraggeber an den
Auftragsverarbeiter sind in einwandfreiem Zustand. (Einwilligungen, Freigaben, ...)
Kundendaten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer direkten die jeweiligen
Sub-Auftragsverarbeiter weitergeleitet.